Höchste Zeit für verlässliche Regeln zur Wundversorgung
Antimikrobielle Convatec-Wundversorgungsprodukte werden bis Dezember in der GKV wie bisher erstattet / Für die Zeit danach sind klare Evidenzkriterien und eine längere Übergangsfrist erforderlich / Notfalls muss die Politik einschreiten
„Langsam ist es allerhöchste Zeit, dass wir verlässliche Regeln bekommen“, sagt Andreas Kuhn, Geschäftsführer von Convatec Germany. Bis Anfang Dezember müssen antimikrobielle Wundversorgungsprodukte gesonderte Nutzennachweise erbringen, um in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter erstattet zu werden. Bisher hat der dafür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aber keine speziell auf Wundversorgungsprodukte ausgelegten Kriterien für diese medizinischen Nutzennachweise vorgelegt.
„Das ist angesichts des erwiesenen hohen Nutzens dieser Produkte für Patient:innen mit akuten, schwer heilenden oder chronischen Wunden absolut unhaltbar“, sagt Kuhn. „Außerdem ist von verschiedener Seite lange und immer wieder auf das Problem der fehlenden Nutzennachweis-Kriterien für Wundversorgungsprodukte hingewiesen worden“, so Kuhn. „Angesichts der aufwändigen Nachweisverfahren ist eine Verlängerung der Übergangsregelung inzwischen unvermeidlich“, sagt Kuhn.
Die Politik muss das Schlimmste verhindern
Bis Anfang Dezember sind die AQUACEL® Ag+ Extra Wundauflagen von Convatec nicht von den neuen Regeln betroffen – und damit wie bisher weiter erstattungsfähig. „Wir hoffen sehr, dass sich nach den jüngsten Äußerungen des G-BA-Vorsitzenden Prof. Josef Hecken eine praktikable Lösung finden wird, damit die Erstattung dieser innovativen Produkte zum Wohle der Patient:innen bestehen bleibt“, sagt Kuhn.
Prof. Hecken hatte sich Mitte April auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbands Medizintechnologie e.V. (BVMed) für ein gesetzliches Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien der Medizinprodukte-Hersteller und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ ausgesprochen. Zuvor hatte der BVMed in einem „Brandbrief“ an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach einen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung in der GKV angemahnt.
Convatec Germany unterstützt die Forderung des BVMed an die Politik, die Übergangsfrist entsprechend zu verlängern, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen.
Rückenwind vom G-BA
Bestimmte antimikrobielle Wundversorgungsprodukte, die sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“, müssen ab Anfang Dezember 2023 nach neuen Vorgaben vom G-BA zugelassen werden. Erst nach einer Bewertung durch den G-BA sind sie in der GKV erstattungsfähig.
Betroffen von dieser neuen Vorschrift sind vor allem silberhaltige Wundauflagen. Bisher hat der G-BA keine auf die Wundversorgungsprodukte zugeschnittenen Evidenzkriterien vorgestellt. Nach den jüngsten Aussagen des G-BA-Vorsitzenden Prof. Hecken beim BVMed erkennt dieser die besondere Komplexität von Studien zur Wundversorgung an. Es sei daher im Interesse der Unternehmen und des G-BA, sich vor dem Beginn von Studien über deren Setting und Endpunkte auszutauschen.
„Die Aussagen von Prof. Hecken für ein Beratungsrecht und für eine Fristverlängerung sollten die Politik beflügeln, die beiden Vorschläge zügig umzusetzen“, so Kuhn von Convatec, „anderenfalls droht ab Dezember eine erhebliche Versorgungslücke in der Wundversorgung.“
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der BVMed Pressemeldung.
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