Neue HKP-Richtlinie: Wer darf was in der Wundversorgung?
Infoblatt des BVMed über die neue Regelung
Mehr Qualität für eine bessere Versorgung: Pflegekräfte, die chronische Wunden versorgen, müssen laut neuen Rahmenempfehlungen eine Fortbildung nachweisen und über spezialisierte Anbieter arbeiten. Die Frist für die Anträge durch Patient:innen wurde verlängert - das Infoblatt des BVMed gibt einen Überblick.
Nach vielen Rückmeldungen aus der Pflegepraxis trat 2022 die neue HKP-Richtlinie in Kraft. Sie hebt die Qualitätsanforderungen für die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden an. Weitere spezialisierte Dienstleister bekommen Zutritt zur Abrechnung über die Krankenkassen. Detaillierte Rahmenempfehlungen definieren jetzt Einzelheiten - der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) hat dazu ein Infoblatt zusammengestellt.
Wer darf was?
Pflegefachkräfte müssen neben ihrer Pflegeausbildung eine spezielle Fortbildung in der Wundpflege von mindestens 84 Stunden nachweisen. Zugleich haben sie mehr Freiheit, um über Einzelmaßnahmen zu entscheiden, sofern es keine genauen ärztlichen Vorgaben gibt. Voraussetzung ist, dass sie über spezialisierte Dienstleister arbeiten: Diese müssen unter anderem eine Pflegefachleitung beschäftigen, die eine Fortbildung in der Wundpflege von mindestens 168 Stunden absolviert hat. Für laufende Verträge gibt es eine Übergangsregelung bis 2024.
Wer hat Anspruch?
Voraussetzung für die Leistung ist eine chronische und schwer heilende Wunde, die nach ärztlicher Verordnung behandlungsbedürftig ist. Die Frist für den Antrag bei der Kasse wurde von drei auf vier Tage verlängert.
Mehr Infos und alle Regelungen im Einzelnen im Infoblatt des BVMed zum Download.
Sie wollen keine News mehr verpassen? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter. Hier geht's zum Online-Formular.
Blogs