Convatec Wundversorgung bleibt mit Sicherheit verordnungsfähig
Antimikrobielle Wundversorgungsprodukte müssen bis Dezember 2023 spezielle Nutzennachweise erbringen, um in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet zu werden. Dies sieht die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor.
„Für unsere AQUACEL® Ag+ Extra Wundauflagen bedeutet dies, dass sich bis mindestens Dezember 2023 rein gar nichts an der bisher geltenden Verordnung- und Erstattungsfähigkeit ändert“, sagt Andreas Kuhn, Geschäftsführer und Commercial Director AWC von Convatec Germany. „Zum Wohl der Patientinnen und Patienten setzen wir alles daran, auch die danach geltenden Kriterien für die Erstattung zu erfüllen. Wir sind zuversichtlich und sicher, dass dies möglich ist“, so Kuhn. Für bestimmte antimikrobielle Wundversorgungsprodukte gilt nach der Arzneimittel-Richtlinie bis mindestens Ende 2023 eine Übergangsfrist. Danach müssen sie nach neuen Vorschriften vom G-BA zugelassen werden. „Leider sind die neuen Anforderungen des G-BA bisher nicht klar kommuniziert worden, sodass auch für uns nicht eindeutig nachvollziehbar war, wie wir auf die Änderungen reagieren können“, erläutert Kuhn.
Bis Ende 2023 kein Grund zur Sorge für die Verordner:innen
Die geforderten neuen Nutzennachweise des G-BA für antimikrobielle Wundverbände führen bereits zu Verunsicherungen bei Patientinnen und Patienten sowie den anwendenden Ärztinnen und Ärzten. So war nach einer Online-Umfrage des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) nur der Hälfte der Befragten, die diese Produkte regelmäßig verwenden, die Arzneimittel-Richtlinie bekannt. Nur 25 Prozent der Befragten fühlten sich durch die Richtlinie richtig informiert. Vielen medizinischen Fachpersonen ist demnach noch nicht klar, was die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Praxis bedeutet.
„Diese Ergebnisse zeigen ganz deutlich die herrschende Unsicherheit und die Dramatik der anstehenden Veränderungen bei der Zulassung für die direkt davon Betroffenen“, sagt Friedbert Moselewski, Manager Government Affairs & Reimbursement. „Wir weisen deshalb eindringlich darauf hin, dass unsere bewährten antimikrobiellen Produkte bis zum Ende der Übergangsfrist in keiner Weise betroffen sind. Sie werden aller möglichen Voraussicht nach auch danach wie gewohnt zur Verfügung stehen“, betont Moselewski.
Convatec sieht keine Probleme für AQUACEL® Ag+ Extra
Die Convatec Wundverbände AQUACEL® Ag+ Extra sind nach allen bisher geltenden Vorschriften zugelassen. Sie haben in Studien und im Praxisalltag bewiesen, dass sie antimikrobiell wirksam gegen Bakterien sind. „Wir sperren uns nicht gegen die neuen Vorgaben des G-BA bei der Zulassung, halten es aber für wichtig, jede Verunsicherung der Anwendenden sowie Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Insbesondere Einschränkungen für bewährte Therapiemöglichkeiten darf es in keinem Fall geben. Dies wäre schädlich für die Gesundheit der Betroffenen“, so Kuhn. „Sollten sich hier Probleme bei der Versorgung abzeichnen, ist der G-BA gefragt, schnell und praxisorientiert zu reagieren. Bei Convatec gehen wir nicht davon aus, dass unsere Produkte betroffen sind. Wir werden alle vorgegebenen und geforderten Prozesse bestmöglich erfüllen, um unsere Produkte in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig zu erhalten“, sagt Kuhn.
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